WSA macht Unfug: Neue Regeln für Segler im Binnenbereich

Immer wieder kommt es auf unseren Gewässern zu unschönen Situationen. Unschön hauptsächlich wegen der aus der Situation resultierenden rüden Sprache. Ein kreuzender Segler begegnet einem sechs Meter breitem Ruderer an einer Enge und die Schimpferei beginnt.

Um dem Abhilfe zu Schaffen tritt eine neue Verordnung in Kraft, die es Kleinfahrzeugen unter Segeln in Zukunft im Bereich der BinSchO verbietet Gewässer mit weniger als 75 m Breite in einem Winkel in Fahrtrichtung von mehr als 40 Grad zur Strömungsrichtung zu befahren.

Das heißt im Klartext: Kein Kreuzen gegen den Wind an engen Stellen. Schönen Dank!

Aber es gibt auch gute Nachrichten, denn um den Seglern auf diese Art nicht den Segelsport unmöglich zu machen, und frei nach dem Motto „das Elend liebt Gesellschaft“ gilt außerdem, muskelbetriebene und Kleinfahrzeuge unter Motor sind an Stellen von weniger als 75 m Breite verpflichtet Kleinfahrzeugen unter Segeln auf Zuruf Schlepphilfe zu leisten.

Wir bekommen also im Austausch für unsere Bewegungsfreiheit einen Shuttleservice zugewiesen.

Schleppservice

Fröhlichen 1. April!